Wohnformen in Frankreich – besondere Mietverträge
Neben den klassischen Mietverträgen gibt es eine Vielzahl anderer Wohnformen. Insbesondere Studierende, Auszubildende und junge Arbeitnehmende entscheiden sich häufig für Wohngemeinschaften, eine Untervermietung oder ein Wohnheim für Studierende. Das ZEV gibt Informationen und Tipps, um bei diesen etwas anderen Mietverträgen Fallstricke zu vermeiden. Denn wer will schon für einen neuen Anstrich zahlen, wenn ein anderes WG-Mitglied die Küche mit Tomatensauce neu dekoriert hat?!
Das Wichtigste in Kürze
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Wohngemeinschaft (colocation): Ein gemeinsamer oder mehrere individuelle Mietverträge sind möglich. Eine Solidaritätsklausel kann dazu führen, dass WG-Mitglieder für die gesamte Miete haften.
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Kaution: Bei gemeinsamem Mietvertrag wird sie meist erst zurückgezahlt, wenn alle Mietparteien ausgezogen sind.
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Versicherung: Mietende müssen eine Wohnungsversicherung („assurance multirisques habitation“) nachweisen.
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Untervermietung: Nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermietenden erlaubt; die Untermiete darf nicht höher sein als die ursprüngliche Miete.
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Studierendenunterkünfte: Möglich sind u. a. Wohnheime („résidences universitaires“) oder private Wohnheime („foyers“).
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Kurzzeitmiete („bail mobilité“): Möblierter Vertrag für 1 bis 10 Monate, z. B. für Studium, Praktikum oder berufliche Mobilität.
Wohngemeinschaft in Frankreich: Mietvertrag und wichtige Tipps
Grundsätzlich gelten für Wohngemeinschaften (kurz WG), auf Französisch „colocations“, die gleichen Regelungen wie für andere unmöblierte oder möblierte Wohnungen.
Achtung: Es macht einen Unterschied, ob es einen einzigen Mietvertrag für alle WG-Mitglieder gibt oder ob die einzelnen Mitbewohnenden jeweils einen eigenen Mietvertrag haben.
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag für alle WG-Mitglieder ist zudem darauf zu achten, ob es eine Solidaritätsklausel (“clause de solidarité) im Vertrag gibt oder nicht.
Dies hat beispielsweise Auswirkungen auf Kündigung, Wohnsteuer sowie Zahlung der Kaution und Miete.
Mietvertrag in Frankreich: Gemeinsam oder individuell?
Gemeinsamer Mietvertrag für alle WG-Mitglieder („bail commun à tous les locataires“)
Alle Mietparteien unterschreiben den gleichen Vertrag. Wer nicht unterschreibt ist keine Mitbewohnerin bzw. kein Mitbewohner der Wohngemeinschaft.
Individueller Mietvertrag („bail individuel“)
Die einzelnen Mitbewohnenden schließen jeweils einen eigenen Vertrag mit den Vermietenden. Jeder dieser Verträge muss das Zimmer der Mietpartei zur privaten Nutzung genau benennen und auch die gemeinschaftlichen Bereiche wie Küche, Badezimmer, Wohnzimmer usw.
In beiden Fällen wird ein Übergabeprotokoll für den Einzug erstellt.
Hinweis: Nach französischem Mietrecht haben Mietende ein Recht auf angemessene Wohnverhältnisse („droit à un logement décent“). Damit dies erfüllt ist, muss eine WG-Wohnung ein Zimmer mit einer Grundfläche von mindestens 9 m² und einer Mindestdeckenhöhe von 2,20 m haben.
Versicherungen in Frankreich für Mietende
Beim Abschluss eines französischen Mietvertrags muss eine Hausrat- und Gebäudeversicherung nachgewiesen werden. In Deutschland handelt es sich um zwei unterschiedliche Versicherungen. In Frankreich sind beide unter dem Namen „assurance multirisques habitation“ zusammengefasst.
Bei Wohngemeinschaften gibt es zwei Möglichkeiten:
- Jede Mietpartei schließt einen eigenen Verssicherungsvertrag ab.
- Nur eine Person schließt die Versicherung ab und die Mitbewohnenden werden im Versicherungsschein namentlich aufgeführt.
Achtung: Im zweiten Fall muss der Versicherungsvertrag stets geändert werden, wenn sich die Zusammensetzung der Wohngemeinschaft ändert.
Im Schadensfall wird die Haftung der Mitbewohnenden entsprechend ihrer Anteile an der Miete festgelegt. Wenn beispielsweise eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist, wird berechnet, wie hoch der anteilige Betrag der unterschiedlichen Mitbewohnenden ist.
Miete und Nebenkosten: was in Frankreich zu beachten ist
Allgemeine Informationen zu den Themen Mieterhöhung, Wohnbeihilfe sowie Steuern und Gebühren gibt es in unserem Artikel zum französischen Mietrecht.
Gut zu wissen: Auch wenn die Kaution vollständig zurückgezahlt wurde, dürfen Vermietende noch bis zu drei Jahre, nachdem die Endabrechnung erstellt wurde, Miet- und Nebenkostennachzahlungen verlangen.
Gemeinsamer Mietvertrag für alle WG-Mitglieder („bail commun à tous les locataires“)
Wenn es nur einen Mietvertrag gibt, zahlen alle Mitbewohnenden einen festgelegten Anteil der Miete und der Nebenkosten.
Mit Solidaritätsklausel: Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft kann dazu verpflichtet werden, den gesamten Mietpreis zuzüglich aller Nebenkosten für die Dauer des Mietverhältnisses zu bezahlen, wenn die Mitbewohnenden ihren Anteil an der Miete schuldig bleiben. Auch die hinterlegte Kaution kann dazu herangezogen werden.
Ohne Solidaritätsklausel: Alle Mitbewohnenden können jeweils nur für den Anteil der Miete und der Nebenkosten zur Verantwortung gezogen werden, den sie selbst den Vermietenden schulden.
Individueller Mietvertrag („bail individuel“)
Die Mitbewohnerin bzw. der Mitbewohner muss den eigenen Anteil der Miete und der Nebenkosten entsprechend den Angaben im unterzeichneten Mietvertrag zahlen.
Bürgschaft im Mietvertrag in Frankreich: Sicherheit für Vermietende
Um sich gegen das Risiko von Zahlungsausfällen zu schützen, können Vermietende eine Bürgschaft verlangen. Diese Person oder Organisation verpflichtet sich schriftlich, die Miete und die Nebenkosten zu zahlen, wenn die Mietenden dies nicht tun.
Allgemeine Informationen zum Thema Bürgschaft finden Sie in unserem Artikel zum französischen Mietrecht.
Gemeinsamer Mietvertrag für alle WG-Mitglieder („bail commun à tous les locataires“)
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Bürgschaft im Fall eines gemeinsamen Mietvertrags:
1. Entweder hat jedes Mitglied der Wohngemeinschaft eine eigene Bürgschaft. Es wird schriftlich festgehalten, für welches Mitglied die jeweilige Bürgschaft gilt.
Achtung: Wenn es im Mietvertrag eine Solidaritätsklausel gibt, kann die Bürgschaft eines WG-Mitglieds für die Mietausfälle aller Mitglieder der Wohngemeinschaft zur Verantwortung gezogen werden.
2. Oder eine Bürgschaft verpflichtet sich für alle WG-Mitglieder. Die Bürgschaft gilt also für alle WG-Mitglieder und somit gegebenenfalls für mehrere Mietende gleichzeitig.
Wichtig: Es muss schriftlich festgehalten werden, wessen Auszug aus der Wohngemeinschaft die Bürgschaft beendet.
Individueller Mietvertrag („bail individuel“)
Vermietende können für jeden der einzelnen Mietverträge eine Bürgschaft verlangen. Diese Bürgschaft gilt dann ausschließlich für das jeweilige WG-Mitglied.
Auszug aus der Wohngemeinschaft
Für Wohngemeinschaften gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei anderen Mietverträgen. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben, durch persönliche Übergabe oder per Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher eingereicht werden.
Gemeinsamer Mietvertrag für alle WG-Mitglieder („bail commun à tous les locataires“)
Auszug eines WG-Mitglieds
Die Wohngemeinschaft wird mit den restlichen Mitgliedern fortgeführt. Auch hier ist es von Bedeutung, ob es eine Solidaritätsklausel gibt oder nicht.
Mit Solidaritätsklausel: Jedes WG-Mitglied und dessen Bürgschaft haften solidarisch für alle anderen Mitglieder. Für das ausziehende WG-Mitglied und dessen Bürgschaft bleibt diese Verpflichtung noch 6 Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist bestehen. Falls zwischenzeitlich ein neues WG-Mitglied einzieht gilt die Solidaritätsklausel bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Ohne Solidaritätsklausel: Das ausziehende WG-Mitglied muss seinen Anteil an der Miete und den Nebenkosten bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Diese Frist kann verkürzt werden, wenn ein neues WG-Mitglied vor Ablauf der Kündigungsfrist in den Mietvertrag eintritt.
Auszug aller WG-Mitglieder
Die WG-Mitglieder können den Vermietenden ein gemeinsames Kündigungsschreiben mit allen Namen und Unterschriften oder einzelne Kündigungsschreiben zukommen lassen. Die einzelnen Schreiben müssen allerdings alle gleichzeitig versendet oder übergeben werden.
Individueller Mietvertrag („bail individuel“)
Jedes WG-Mitglied kann seinen eigenen Mietvertrag individuell kündigen. Die Wohngemeinschaft besteht mit den anderen Mitgliedern fort. Bis zum Ende der Kündigungsfrist müssen die im Mietvertrag angegebenen Beträge für Miete und Nebenkosten gezahlt werden.
Vermietende können neue Mietende aussuchen, ohne die anderen WG-Mitglieder zu konsultieren.
Rückzahlung der Kaution
In Frankreich wird die Kaution nicht verzinst. Vermietende müssen sie spätestens zwei Monate nach Schlüsselübergabe zurückzahlen.
Weitere Informationen und Vorlagen zur Rückforderung gibt es im Artikel Musterschreiben.
Gemeinsamer Mietvertrag für alle WG-Mitglieder („bail commun à tous les locataires“)
Vermietende müssen die Kaution erst dann zurückzuzahlen, wenn das letzte WG-Mitglied ausgezogen ist.
- Auszug eines WG-Mitglieds: Vermietende sind nicht verpflichtet, dem ausziehenden WG-Mitglied seinen Anteil an der Kaution zurückzuzahlen. Es kann versucht werden, mit den anderen WG-Mitgliedern eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich einer vorzeitigen Rückzahlung zu finden.
- Auszug aller WG-Mitglieder: Nach Auszug und Schlüsselübergabe durch alle WG-Mitglieder zahlen die Vermietenden die Kaution zurück.
Individueller Mietvertrag („bail individuel“)
Hier gelten die allgemeinen Fristen von einem Monat beziehungsweise zwei Monaten nach Schlüsselübergabe, je nachdem ob das Auszugsprotokoll mit dem Einzugsprotokoll übereinstimmt.
Untervermietung in Frankreich
Für die Untervermietung ist vorab die schriftliche Zustimmung der Vermietenden zur Untervermietung und zum Untermietpreis notwendig.
Untermietende müssen sich daher genau vergewissern, dass die Vermietenden über die Untervermietung informiert und mit ihr einverstanden sind.
Die Miete für die Untervermietung darf nicht höher sein als die Miete für das Mietobjekt.
Wenn das Mietverhältnis zwischen Vermietenden und Mietenden gekündigt wird, endet auch die Untervermietung.
Im Falle einer illegalen Untervermietung können Vermietende den Mietvertrag kündigen und die Zahlungen für die Untervermietung für sich beanspruchen.
Studierendenunterkünfte in Frankreich: Möglichkeiten und Tipps
In den “résidences universitaires” haben Studierende ein eigenes möbliertes Zimmer. Küche und Bad können gemeinschaftlich oder im privaten Zimmer sein.
“Foyers” bezeichnen meistens von privaten Stiftungen finanzierte Gebäude, in denen Zimmer angeboten werden (größtenteils ohne Bad und Küche). In der Regel müssen diese kleinen Zimmer zu zweit geteilt werden, insbesondere in großen Städten wie Paris.
Die “cités universitaires” bezeichnen Einrichtungen mit mehreren “résidences” und/oder “foyers”. Der Vorteil ist, dass die Stimmung dort meistens speziell für Erasmus-Studenten hervorragend ist.
Weitere Informationen für Studierende in Frankreich und zu den verschiedenen Studierendenunterkünften gibt es auf der Internetseite des französischen Hochschul- und Forschungsministeriums: https://www.etudiant.gouv.fr/
Kurzzeitige Mietverträge in Frankreich: der bail mobilité
Für möblierte Wohnungen gibt es in Frankreich die Möglichkeit, einen befristeten Mietvertrag über wenige Monate abzuschließen. Es handelt sich um einen sogenannten „bail mobilité“, wörtlich übersetzt Mobilitätsmietvertrag.
Mietende müssen nachweisen können, dass sie sich bei Beginn des Mietverhältnisses in einer der folgenden Situationen befinden:
- Berufsausbildung
- Hochschulstudium
- Praktikum
- Freiwilligen- oder Zivildienst
- Versetzung oder befristeter Auftrag im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Damit der Mietvertrag auch tatsächlich als bail mobilité gilt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Wohnung ist möbliert.
- Die Vertragsdauer liegt zwischen einem und zehn Monaten und ist im Vertrag angegeben.
- Der Grund für den bail mobilité (Studium, Pratikum usw.) steht im Vertrag.
- Im Vertrag steht folgender Satz: „Le contrat de location est un bail mobilité régi par le titre 1er ter de la loi 89-462 de la loi du 6 juillet 1989 tendant à améliorer les rapports locatifs“
- Die Miete darf während der Vertragslaufzeit nicht geändert werden.
- Der Vertrag kann nicht verlängert oder fortgesetzt werden.
- Das Mietverhältnis kann jederzeit mit einem Monat Kündigungsfrist beendet werden.
Wohnungssuche in Frankreich: Plattformen und Tipps
Die Suche nach einem Mietobjekt kann sich aus vielen Gründen schwierig gestalten, zum Beispiel aufgrund der Sprachbarriere oder der Wohnungsknappheit in Großstädten.
Am einfachsten gestaltet sich die Suche meist über eine Makleragentur. Dadurch entstehen allerdings Mehrkosten in Form von Maklergebühren.
Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen, können sich vor ihrem Aufenthalt an das International Office der Gastuniversität wenden, um auf diese Weise vielleicht einen Platz in einem Studierendenwohnheim oder zumindest Tipps für die Suche zu bekommen.
Eine weitere Möglichkeit ist die eigenständige Suche nach Anzeigen im Internet, beispielsweise auf den Seiten https://www.leboncoin.fr/ oder https://www.pap.fr/.
Für Wohngemeinschaften gibt es auch spezielle Seiten wie https://www.lacartedescolocs.fr/.
Immer beliebter werden Mehrgenerationen-Wohngemeinschaften. Studierende können bei einer älteren Person ein Zimmer beziehen, eine sehr geringe Miete zahlen und im Gegenzug bei Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Gartenarbeit helfen. Informationen hierzu gibt es auf der folgenden Seite: https://wesharewecare.eu/
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