Versicherungen in Frankreich: Diese Policen brauchen Sie unbedingt

  Aktualisiert am  11 March 2026

Wer nach Frankreich zieht sollte sich auch entsprechend versichern. Dieser Artikel bietet einen Überblick über notwendige und sinnvolle Versicherungen in Frankreich sowie Unterschiede zum deutschen System.

In Deutschland müssen Sie jedes Risiko mit einem eigenen Vertrag versichern, während in Frankreich die verschiedenen Risiken in der Regel in einem einzigen Vertrag zusammengefasst werden, z. B. in einer kombinierten Gebäude- und Hausratversicherung, die auch eine private Haftpflichtversicherung umfasst. Ein weiterer großer Unterschied besteht darin, dass in Frankreich viele Versicherungen verpflichtend sind, während die meisten Versicherungen in Deutschland nur freiwillig sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtversicherungen: In Frankreich sind einige Versicherungen verpflichtend, z. B. Kfz-Haftpflicht und Haftpflichtversicherung für Mietende.

  • Kombinierte Policen: Mehrere Risiken sind oft in einem Vertrag gebündelt, z. B. Gebäude-, Hausrat- und private Haftpflichtversicherung.

  • Weitere wichtige Versicherungen: z. B. Rechtsschutz-, Unfall- oder Krankenzusatzversicherung.

  • Versicherung verweigert Vertrag: Beschwerde beim Bureau central de tarification möglich (bei bestimmten Pflichtversicherungen).

  • Kündigung: Zum Ende des Versicherungsjahres mit Frist möglich; Verträge über ein Jahr können meist jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

  • Sonderkündigungsrecht: Bei Änderungen der Lebenssituation (z. B. Umzug oder Heirat) kann der Vertrag vorzeitig beendet werden.

Versicherungen in Frankreich im Überblick

Und wenn die Versicherung mich nicht versichern will?

Wenn ein Versicherer sich weigert, Ihnen einen Versicherungsschutz anzubieten, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Zentralen Tarifierungsbüro („Bureau central de tarification“) Beschwerde einzulegen.

Achtung: dieser Rechtsbehelf ist nur in Bezug auf die folgenden Pflichtversicherungen möglich:

  • Kfz-Haftpflicht
  • Bauversicherung (einschließlich der zehnjährigen Haftung und der Bauschadenversicherung)
  • Elementarschadenversicherung
  • Haftpflichtversicherung für Mietende sowie Miteigentümerinnen und Miteigentümer
Eine Frau und ein Mann packen Umzugskartons in einer Dachgeschosswohnung.
Bei einem Umzug nach Frankreich müssen neue Versicherungen abgeschlossen werden.

Versicherungen in Frankreich kündigen: Welche Rechte haben Sie?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Kündigungsfristen sind unterschiedlich, je nachdem wie lange der Vertrag bereits besteht, ob er sich automatisch verlängert oder on sich Ihre Lebenssituation geändert hat.

 

Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres

Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr beginnt am Tag des Inkrafttretens Ihres Vertrages. Das genaue Datum steht im Versicherungsschein.

 

Jederzeit mögliche Kündigung von Versicherungsverträgen, die älter als ein Jahr sind

Wenn Uhr Versicherungsvertrag seit mehr als einem Jahr besteht, können Sie jederzeit kündigen. Ihre Kündigung wird einen Monat nach Eingang bei der Versicherung wirksam. Wenn Sie bei der Zahlung der Versicherungsprämie in Vorleistung gegangen sind, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung.

Gut zu wissen: Wenn Sie für eine Pflichtversicherung das Unternehmen wechseln, muss die neue Versicherung den alten Vertrag für Sie kündigen. Bei nicht verpflichtenden Versicherungsverträgen lohnt es sich nachzufragen, ob diese Dienstleistung ebenfalls angeboten wird.

Kündigung einer Versicherung mit automatischer Vertragsverlängerung

Die Versicherung muss Sie vor jeder Verlängerung über die genaue Kündigungsfrist informieren. Dazu erhalten Sie eine jährliche Fälligkeitsmitteilung. In diesem Dokument werden die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertrags zusammengefasst und die Höhe des Versicherungsbeitrags für das kommende Jahr angegeben.

Der Hinweis, dass Sie den Vertrag innerhalb von 20 Tagen ab Versanddatum dieser Fälligkeitsmitteilung kündigen können, ist verpflichtend. Erhalten Sie diese Information nicht, können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.

Gut zu wissen: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, zum Beispiel bei Umzug, Heirat, Verlust der Arbeitsstelle, Pensionierung usw. In diesem Fall können Sie Ihren Versicherungsvertrag jederzeit kündigen. Der Vertrag endet einen Monat nach Versand des Kündigungsschreibens.