Gewährleistung: Umtauschen und Reklamieren in Frankreich
Sie kaufen zum Beispiel eine Tasche in Frankreich und bemerken erst zu Hause, dass der Reißverschluss kaputt ist: Sie können den Artikel reklamieren. Aufgrund rechtlicher Vorschriften, die in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, genießen Sie als Verbraucherin oder Verbraucher beim Einkauf in Frankreich mindestens die gleichen Rechte wie in Deutschland. Teilweise stehen Ihnen sogar weitergehende Rechte zu.
Das Wichtigste in Kürze
-
Gewährleistung in Frankreich: Neue Produkte: 2 Jahre Beweislastumkehr; gebrauchte Produkte: 1 Jahr. Reparatur wird gefördert, Austausch verlängert Gewährleistung.
-
Rechte bei fehlerhafter Ware: Reparatur, Austausch, Erstattung oder Preisminderung möglich. Schadensersatz ggf. zusätzlich.
-
Reduzierte Ware: Gesetzliche Ansprüche bestehen grundsätzlich auch bei Schlussverkaufsartikeln; Ausnahme: „zweite Wahl“ nur für unbekannte Mängel.
-
Umtausch: Kein generelles Recht bei Nichtgefallen; nur vertraglich vereinbart möglich, Bedingungen legt der Händler fest.
-
Reklamation: Schriftlich an Händler wenden, Kaufdatum und Zahlungsbeleg beifügen. Bei Problemen kann das ZEV unterstützen.
Besonderheiten der Gewährleistung in Frankreich
Es gibt eine Update-Pflicht und Gewährleistung für digitale Güter und Dienstleistungen (z. B. Tablet, Software, E-Books, Online-Videospiele, Video-on-Demand-Abos).
Die Beweislastumkehr für gebrauchte Produkte beträgt 1 Jahr, für neue Produkte weiterhin 2 Jahre
Frankreich fördert Reparatur statt Umtausch von defekten Produkten.
Beispiel: Ihre Gewährleistung wird während der Reparatur Ihres Geräts ausgesetzt oder Sie erhalten eine Gewährleistungs-Verlängerung von 6 Monaten, wenn Sie sich für eine Reparatur entscheiden. Sie erhalten auch eine Gewährleistung-Verlängerung um 2 Jahre, wenn der Verkäufer Ihr Gerät austauscht, anstatt es wie von Ihnen gewünscht zu reparieren.
Ihre Rechte beim Reklamieren in Frankreich
Wenn die gekaufte Ware fehlerhaft ist, können Sie die Reparatur oder den Austausch verlangen. Das gilt beispielsweise dann, wenn die Ware nicht funktioniert, beschädigt oder unvollständig ist, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder wenn Sie das falsche Produkt erhalten haben.
Ist weder die Reparatur noch der Austausch der Ware möglich, können Sie die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware verlangen oder eine Preisminderung fordern. Sollten Ihnen im Zusammenhang mit dem Kauf eines mangelhaften Produkts weitere Schäden entstanden sein, können Sie möglicherweise Schadensersatz verlangen.
Darüber hinaus kann es sein, dass Ihnen der Verkäufer weitergehende Rechte einräumt: zum Beispiel Garantien, Rückgaberechte, Zufriedenheits- oder Geld-zurück-Versprechen. Dies ist leicht festzustellen anhand einer Garantieurkunde oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (conditions générales de vente, CGV). Auch Werbeversprechen, die bestimmte Rechte vorsehen, müssen eingehalten werden.
Gut zu wissen:
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn der Fehler bereits bei der Übergabe des Produkts vorhanden war. Das wird in Frankreich innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf vermutet. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen, also dass Sie die Ware fehlerfrei erhalten haben. Bei gebrauchter oder vor dem 18. März 2016 gekaufter Ware geht die Beweislast schon nach sechs Monaten auf Sie über. Ihre Rechte verjähren in der Regel innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe
Was gilt in Frankreich bei reduzierter Ware?
Grundsätzlich stehen Ihnen die genannten Ansprüche auch bei reduzierter Ware zu. Also zum Beispiel auch, wenn Sie den Artikel während des Schlussverkaufes, den französischen soldes, erworben haben. Die Ausnahme: Bei Artikeln “zweiter Wahl” (die mit Fehlern verkauft werden) können Sie nur Mängel reklamieren, die Ihnen beim Kauf nicht bekannt waren.
Erfahren Sie mehr in unserem Artikel Schlussverkauf in Frankreich.
Wie mache ich in Frankreich meine Rechte geltend?
Wenden Sie sich am schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) an den Verkäufer. So können Sie Ihre Reklamation besser nachweisen. Geben Sie das Kaufdatum an und fügen Sie eine Kopie des Zahlungsbelegs bei.
Reagiert der Verkäufer nicht oder weigert er sich, tätig zu werden, wenden Sie sich an uns. Wir helfen kostenlos!
Habe ich in Frankreich ein Umtauschrecht?
Wenn Ihnen die im Geschäft gekaufte Ware zu Hause nicht mehr gefällt, haben Sie in Frankreich – ebenso wie in Deutschland – kein generelles Recht auf Umtausch (das gilt nicht für Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurden).
Ein Recht auf Umtausch greift nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart wurde, wie es z.B. bei Kleidung üblich ist. Der Verkäufer kann in diesem Fall aber die Bedingungen für den Umtausch festlegen, etwa den Umtausch nur gegen Kassenzettel oder die Verpflichtung, das Produkt in der Originalverpackung zurückzugeben.
Bei reduzierter Ware ist ein Umtausch oft ganz ausgeschlossen.
Dies könnte Sie auch interessieren
War dieser Artikel hilfreich für Sie?