Klage gegen Amazon: Widerruf bei Lebensmittelkonserven verweigert

  Aktualisiert am  2 March 2026

Amazon erschwert die Rückgabe haltbarer Lebensmittel – trotz gesetzlichem Widerrufsrecht. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) hat deshalb eine Unterlassungsklage eingereicht, um Verbraucherrechte zu schützen.

Ausgangspunkt

Eine Verbraucherin aus Deutschland bestellte über Amazon haltbare Lebensmittel, konkret mehrere Dosen Linsen- und Bohneneintopf, Kaffee sowie Kokosmilch.
Als sie wenige Tage später von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte, erhielt sie in ihrem Kundenprofil den Hinweis, dass eine Rückgabe nicht möglich sei („Dieser Artikel kann nicht zurückgegeben werden“).
Auf den Kundenservice verwiesen, erhielt sie dort ebenfalls die Auskunft, dass ein Widerruf ausgeschlossen sei.

Nach einem individuellen Gerichtsverfahren wurde der Kundin der Kaufpreis erstattet.
Parallel wandte sie sich an das ZEV mit der Bitte, gegen diese Praxis grundsätzlich vorzugehen.

Konservendosen in einem Karton
Auch beim Onlinekauf von haltbaren Lebensmitteln gilt das Rückgaberecht. Foto: Adobe Stock

Was haben wir festgestellt?

Unsere Überprüfung zeigte schnell: Haltbare Konserven fallen nicht unter die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312g BGB). Eine Rückgabe muss grundsätzlich möglich sein – insbesondere, wenn die Ware noch unversehrt ist und ein langes Haltbarkeitsdatum aufweist.

Dennoch war im Amazon-Kundenkonto der technische Widerruf bei der Verbraucherin nicht möglich; und auch der persönliche Kundenservice verweigerte die Rücknahme.

Eigene Testkäufe und Prüfungen des ZEV ergaben, dass der standardisierte Widerrufsprozess im Online-Rücksendezentrum von Amazon in bestimmten Fällen haltbarer Lebensmittel nicht funktionierte.

Aus Sicht des ZEV deutet dies auf einen systematischen Verstoß im Onlinehandel hin, der zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen kann.

Unsere Reaktion und Stellungnahme von Amazon

Das ZEV mahnte Amazon schriftlich ab und forderte das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Amazon wies die Vorwürfe zurück.

Zur Begründung verwies Amazon auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen vermerkt sei, dass das Widerrufsrecht nur bei schnell verderblichen Lebensmitteln oder bei Lebensmitteln mit kurz bevorstehendem Verfallsdatum ausgeschlossen sei.
Zugleich räumte Amazon ein, dass der Widerruf bei bestimmten haltbaren Lebensmitteln über das Online-Rücksendezentrum aus technischen Gründen nicht immer möglich sei. In diesen Fällen solle der Kundenservice Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Ausübung ihres Widerrufsrechts unterstützen. Sollten dabei falsche Informationen erteilt worden sein, handele es sich nach Auffassung von Amazon um Einzelfälle.

Nach Einschätzung des ZEV zeigt der vorliegende Fall sowie unsere Prüfung jedoch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Widerruf weder über das Kundenkonto noch über den Kundenservice verlässlich und ohne Hürden ausüben konnten.

Zudem bewertet das ZEV den pauschalen Ausschluss bestimmter Produktkategorien vom standardisierten Widerrufsprozess als eine erhöhte Handlungsschwelle. Eine solche Praxis steht aus Sicht des ZEV im Widerspruch zum gesetzgeberischen Ziel eines einheitlichen, transparenten und leicht zugänglichen Widerrufsrechts.

Klageeinreichung

Da das ZEV eine Rechtsverletzung mit Wiederholungsgefahr sieht, hat es am 19. Dezember 2025 vor dem Landgericht Karlsruhe eine Unterlassungsklage eingereicht.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrensart: Unterlassungsklage

Zuständiges Gericht: Landgericht Karlsruhe

Aktenzeichen:

Klägerin: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV)

Beklagtes Unternehmen:

Amazon EU S.à r.l
38 avenue John F. Kennedy
L-1855
Luxembourg                    

Datum der Klageeinreichung: 19.12.2025

Müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher anmelden, um vom Ausgang des Verfahrens zu profitieren? Nein, da es sich um eine Unterlassungsklage handelt.

Eintrag ins Verbandsklageregister? Nein

Stand: 19.12.2025

Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher

Wenn Sie ebenfalls einen möglichen Rechtsverstoß im EU-Ausland festgestellt haben, können Sie uns kontaktieren. Wir prüfen Ihren Hinweis.

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