Bildrechte-Check: Darf ich das Foto veröffentlichen?

  Aktualisiert am  18 March 2026

Sie wollen ein Bild im Internet veröffentlichen und fragen sich: “Darf ich das Foto veröffentlichen?” Es ist gut, dass Sie sich mit Bildrechten im Internet beschäftigen, denn falls Sie einen Fehler machen, kann es teuer werden.

Einige Inhaberinnen und Inhaber von Bildrechten mahnen gerne ab. Um Abmahngebühren wegen Copyright-Verstößen zu vermeiden, können Sie unseren kostenlosen Bildrechte-Check nutzen.

Außerdem erfahren Sie auf dieser Bildrechte-Überblicksseite unter anderem, was Sie selbst tun können, wenn Ihr Recht am eigenen Bild verletzt wird.

Wann muss ich Bildrechte beachten?

Nur wenn Sie die Absicht haben, die Bilder einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, müssen Sie die Bildrechte beachten. Bilder, die allein für den privaten Gebrauch bestimmt sind, zum Beispiel für das Familienfotoalbum, können Sie in aller Regel ohne Probleme nutzen. Ausgenommen hiervon sind Bilder, deren Besitz an sich bereits verboten ist.

Warum ist es wichtig, sich mit Bildrechten auseinanderzusetzen?

Die Verletzung fremder Rechte kann teuer werden. Rechteinhaberinnen und -inhaber können nämlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Hinzu kommen meist die Anwaltskosten. So kommen schnell ein paar hundert oder tausend Euro zusammen.

Und das womöglich “nur”, weil man ein einzelnes, fremdes Bild ohne Erlaubnis verwendet hat. Selbst vermeintlich kostenfreie Bilder können, falsch verwendet, zur Kostenfalle werden.

Zum Beispiel wenn man sein altes Smartphone im Internet verkaufen möchte und das geschützte Produktbild der Herstellfirma verwendet, anstatt das Gerät selbst zu fotografieren.

Zu beachten ist auch, dass nicht nur die Rechte des Fotografen oder der Fotografin verletzt sein können, auch am Motiv selbst können Rechte Dritter bestehen. Oder wussten Sie, dass der Eiffelturm bei Nacht mit seiner Beleuchtung ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist?

Daneben sind Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und das Hausrecht zu beachten, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Doch auch als berechtigte Person (Rechteinhaberin, Rechteinhaber) ist es wichtig, seine Rechte zu kennen.

Was kann man zum Beispiel tun, wenn private Fotos der eigenen Person im Internet landen, oder wenn ein Übernachtungsgast Fotos von Ihrer Ferienwohnung online stellt? Müssen Sie dies dulden, oder können Sie dagegen vorgehen und wenn ja wie?

Ihre Fragen zu Bildrechten im Internet beantworten unsere oben verlinkte Broschüre sowieder FAQ-Bereich unten.

FAQ: Darf ich ein Foto im Internet veröffentlichen?

Frau fotografiert mit ihrem Smartphone eine belebte Straße mit mehreren Passanten.
Bilder online veröffentlichen? Dabei sind Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Foto: Adobe Stock

FAQ: Weitere Bildrechte im Internet

Kostenlose Broschüre: Fotos im Internet

Antworten finden Sie auch kompakt in der Online-Broschüre “Fotos im Internet – Bildrechte: Was ist verboten? Was ist erlaubt?” (PDF, 3 MB)

Kolibri, Cover der Bildrechte-Broschüre, Bild © ZEV

Zum Download

Wer kann mir bei Fragen zu Bildrechten im Internet helfen?

Die eCommerce-Verbindungsstelle informiert und berät sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zu allgemeinen Fragen des Online-Handels. Unser Service ist kostenlos. Finanziell gefördert werden wir vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (MBJV)

Wer im Internet aktiv ist, sei es, um eine Website zu betreiben, etwas online zu kaufen oder zu verkaufen oder einfach nur soziale Medien für sich nutzen möchte, kann sich mit Fragen gerne an uns wenden.

 

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