Domainrecht: Vorschriften für die Vergabe von Internetdomänen im Überblick

  Aktualisiert am  18 March 2026

Der Weg zur eigenen Homepage beginnt mit der Wahl einer einprägsamen Internetadresse (Domain), über die das Unternehmen leicht zu erreichen und zu finden ist.

Ganz gleich, ob Sie über eine eigene Internetseite einen Onlineshop betreiben wollen oder diese zu privaten Zwecken nutzen möchten, ist bereits bei der Auswahl einer Internetadresse in rechtlicher wie auch in praktischer Hinsicht einiges zu beachten.

Da jede Internetadresse nur einmal vergeben werden kann, entstehen hinsichtlich der Nutzungsberechtigung einer bestimmten Domain oft Streitigkeiten, die für die Betroffenen erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen können.

Was ist eine Domain?

Die Domain ist der weltweit eindeutige Name einer Website. Umgangssprachlich hat sich der Begriff Internetadresse durchgesetzt.

Was ist der Unterschied zwischen Domain & IP-Adresse

Das Internet als weltweites Netzwerk miteinander verbundener Computer ordnet jedem vernetzten Computer eine einmalige, im gesamten Internet gültige elektronische Adresse zu: die IP-Adresse.

Die Internet-Protokoll-Adresse ermöglicht es, jeden Computer zu kontaktieren und wiederzuerkennen.

Sie besteht technisch gesehen in der Regel aus einem sogenannten 32-Bit Binär-Code.

Dieser Code besteht aus vier (jeweils durch einen Punkt getrennten) Zahlen zwischen 1 und 255, also z.B. 134.195.50.130.

Da eine solche abstrakte Zahlenfolge für die meisten Menschen nicht leicht zu merken ist, wurde das Domain Name System (DNS) eingeführt.

Das DNS erlaubt eine exakte Zuordnung einer IP-Adresse zu einer Domain, in der Buchstaben und Wörter verwendet werden.

Es wurde bereits 1983 von Dr. Paul Mockapetris als vollkommen neuartiges Namenskonzept vorgestellt.

Diese Buchstabenfolge ist das, was wir als klassische und weitaus leichter zu merkende Internetadresse kennen, z.B. www.ecommerce-verbindungsstelle.de.

Diese Buchstabenfolge besteht wie im Beispiel aus drei oder mehreren Teilen, die jeweils durch Punkt getrennt sind:

Der Hostname, (u.U. eine Subdomain, bzw. Third (etc.)-Level-Domain), die Second-Level-Domain und die Top-Level-Domain.

Zur Verdeutlichung schauen wir uns einmal folgende Internetadresse genauer an: www.cec-zev.eu

www: Third-Level-Domain

cec-zev: Second-Level-Domain (SLD)

.eu: Top-Level-Domain (TLD)

Technisch gesehen wird eine Internetadresse von hinten nach vorne gelesen, weshalb die Top-Level-Domain, wie der Name verrät, hierarchisch oben steht, obwohl sie als letzter Bestandteil in Erscheinung tritt.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die einzelnen Bestandteile einer Domain in dieser Reihenfolge näher erläutern.

Mann tippt auf eine Suchleiste mit der Eingabe ‚www.‘
Auch bei Internetadressen gelten rechtliche Regeln. Foto: Adobe Stock

Die Top-Level-Domain (TLD)

Die Top-Level-Domain (TLD) wird entweder geografisch, also nach Landeszugehörigkeit (z. B. „.de“ für Deutschland, „.fr“ für Frankreich, „.be“ für Belgien) oder generisch nach der Funktion der Internetseite (z. B. „.com“ für commercial, „.int“ für internationale Organisationen, „.org“ für nicht kommerzielle Organisationen) ausgewählt.

Seit Herbst 2005 gibt es mit „.eu“ zudem für jedermann, der in der Europäischen Union ansässig ist, eine entsprechende TLD.

Sofern der Anbieter einer Internetseite die Voraussetzungen für mehrere Top-Level-Domains erfüllt, kann er zwischen diesen wählen.

Die Second-Level-Domain (SLD)

Die Second-Level-Domain (SLD) macht eine Internetseite unverwechselbar.

Deshalb ist sie auch das, was umgangssprachlich unter „Domain“ verstanden wird: im oben genannten Beispiel: ecommerce-verbindungsstelle.

Es ist der Teil, der unmittelbar auf den einzelnen Rechner hinweist, und der grundsätzlich von dem Anbieter der Internetseite frei gewählt werden kann.

Allerdings kann jeder Domain-Name nur ein einziges Mal vergeben werden. Insofern ist die Wahl auf noch nicht vergebene Namen beschränkt.

Daher können genau an dieser Stelle Streitigkeiten entstehen, die hohe Kosten verursachen.

Die Third-Level-Domain (Subdomain oder 3LD)

An hierarchisch letzter Stelle steht die Third-Level-Domain, die meistens auf ein Netzwerk wie das World Wide Web hindeutet, über das die Domain abgerufen werden kann.

Zuständig für die Verwaltung und Vergabe von IP-Adressen ist seit 1998 die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) mit Sitz in Kalifornien.

Die ICANN verfügt über umfangreiche Kompetenzen im Domainbereich: Die Institution verwaltet und vergibt IP-Adressen sowie die Top-Level-Domains.

Außerdem kontrolliert und verwaltet sie das Root-Server-System, welches bestehend aus 13 Root-Servern die Umsetzung von Domain-Hostnamen in IP-Adressen erledigt.

Die Vergabe und Verwaltung von IP-Adressen nimmt ICANN allerdings nicht selbst vor, sondern mithilfe der „Numbering Authorities“ AfriNIC (für Afrika), APNIC (für Asien und den Pazifik), ARIN (Nordamerika), LACNIC (Südamerika) und RIPE-NCC (für Europa, den Mittleren Osten und Teile Asiens).

Für die Vergabe und Verwaltung der Top-Level-Domains hat die ICANN sogenannte Registrare benannt, bei denen die einzelnen Internetadressen angemeldet werden können.

Wie wird eine Domain vergeben?

Für jede TLD können eigene Vergaberichtlinien festgelegt werden.

Im Folgenden wird die Vergabe der „.de“ und der „.eu“-Domains sowie die Rechte der Domaininhaber dargestellt.

FAQ zum Thema Domainrecht

Was ist bei der Auswahl eines Domain-Namens zu beachten?

Da jeder Name im Internet nur ein einziges Mal vergeben werden kann und damit ein heiß begehrtes Gut ist, kommt es leicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen, oft mit sehr hohen Streitwerten.

Bei der Auswahl eines Domain-Namens sollten Sie also mit Bedacht vorgehen.

Angesichts der hohen Gegenstandswerte für Domainrechtsstreitigkeiten können schon bei einer bloßen Abmahnung (förmliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, meist durch einen Anwalt unter Androhung einer Vertragsstrafe, näher dazu unter 6) hohe Kosten entstehen.

Aus diesem Grund sollten Sie vor einer Domain-Registrierung genauestens prüfen, ob dadurch Rechte Dritter verletzt werden.

FAQ: Häufige Fragen zur Auswahl eines Domain-Namens

Rechtsverletzung durch Domains

Wie bereits kurz geschildert, stehen Ihnen als verletztem Rechteinhaber eine ganze Reihe von Ansprüchen zu.

Diese können unter Umständen auch gegen Sie vorgebracht werden.

Im Folgenden werden diese Ansprüche näher erläutert.

FAQ: Häufige Fragen zur Rechtsverletzung durch Domains

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