Carsharing in Frankreich

  Aktualisiert am  25 February 2026

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher verzichten aus Gründen der Nachhaltigkeit bewusst auf ein eigenes Fahrzeug. Wer in einer Großstadt wohnt, ist mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln oft schneller unterwegs. Wenn dennoch einmal ein Auto benötigt wird, kann man sich dank Carsharing eines ausleihen.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz fasst alles Wissenswerte zum Carsharing in Frankreich und insbesondere in der deutsch-französischen Grenzregion zusammen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formen: stationsbasiert („Loop“), Einwegstrecke, Free-Floating, privat vermittelt.

  • Verbreitung: Vor allem in Großstädten wie Paris und Lyon; in kleineren Städten noch begrenzt.

  • Grenzregion: Angebote u. a. in Straßburg, Hagenau und Metz; grenzüberschreitende Fahrten teils erlaubt – Versicherungsbedingungen prüfen.

  • Voraussetzungen: Mindestens 18 Jahre, gültiger Führerschein; Details regeln die AGB des Anbieters.

Was ist Carsharing?

Als Carsharing bezeichnet man ein System, bei dem Autos geteilt, d.h. gemeinschaftlich genutzt, werden. Anders als bei der klassischen Autovermietung stehen die Fahrzeuge rund um die Uhr in Selbstbedienung zur Verfügung. Mietdauer und Zielort können frei bestimmt werden.

Die Fahrzeuge gehören Carsharing-Unternehmen oder auch Kommunen. Um einen Carsharing-Dienst in Anspruch nehmen zu können, muss man sich bei der entsprechenden Plattform des Carsharing-Dienstes registrieren. Die Buchung erfolgt in der Regel über das Internet oder eine App auf dem Smartphone.

In den meisten Fällen wird kein Schlüssel benötigt, um das Fahrzeug zu öffnen. Mit nur einem Klick in der App kann das Fahrzeug geöffnet werden. Der Zündschlüssel ist oft im Handschuhfach hinterlegt.

Der zu zahlende Betrag umfasst in vielen Fällen die folgenden Kosten: Miete, Kraftstoff, Versicherung, Wartung, technische Kontrolle usw. Der Gesamtbetrag hängt von der Nutzungsdauer des Fahrzeugs und den gefahrenen Kilometern ab.

Es gibt vier Hauptarten von Carsharing:

  • Das sogenannte “Loop”-Carsharing oder “klassische” Carsharing:
    Anmietung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen an derselben Station.
  • Carsharing mit “Einwegstrecke”:
    Die Station, an der das Fahrzeug zurückgegeben wird, ist nicht unbedingt dieselbe wie die Abfahrtsstation.
  • “Free-floating” Carsharing oder “stationsloses” Carsharing:
    Die Fahrzeuge werden im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt, ohne an eine Ladesäule oder Station gebunden zu sein.
  • Carsharing zwischen Privatpersonen:
    Bereitstellung eines Fahrzeugs, das einer Privatperson gehört, manchmal erleichtert durch eine vermittelnde Plattform.

Welche Carsharing-Angebote gibt es in Frankreich?

Noch ist Carsharing in Frankreich weitaus weniger verbreitet als in Deutschland. Ein Anstieg von 10% der Carsharing-Fahrzeuge im Jahr 2022 zeigt jedoch, dass das Angebot weiter ausgebaut wird. Verbesserungspotential gibt es insbesondere in Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern, für die es bisher kaum Carsharing-Angebote gibt.

Die Angebote der etwa 27 in Frankreich ansässigen Carsharing-Unternehmen verteilen sich wie folgt:

  • 15 Angebote mit Stationen
  • 5 Angebote als „free-floating“
  • 7 Angebote mit beiden Möglichkeiten

Von den im Jahr 2022 angemeldeten 886.000 Nutzerinnen und Nutzern (4,5 Millionen in Deutschland) haben 323.000 das Carsharing mit den knapp 13.000 Fahrzeugen auch tatsächlich mindestens einmal genutzt.

In den einwohnerstärksten Städten Frankreichs wie Paris und Lyon gibt es die größten Fahrzeugflotten. Doch auch für die Einwohnerinnen und Einwohner von anderen Regionen wird das Angebot immer flächendeckender.

Carsharing in der deutsch-französischen Grenzregion

In der deutsch-französischen Grenzregion ist das Carsharing-Angebot vor allem entlang der baden-württembergischen Grenze gut ausgebaut. Wie man auf der Karte des Vereins der Carsharing-Unternehmen (Association des Acteurs de l’Autopartage) sieht, gibt es in der Nähe zu Rheinland-Pfalz und Saarland nur Angebote in Hagenau und Metz.

In vielen größeren elsässischen Städten sind die Anbieter Getaround und Citiz mit Stationen vertreten. Letzterer ist auch in zahlreichen mittelgroßen Städten angesiedelt und bietet in Straßburg mit der eigenen Free-Floating-Marke auch stationslose Fahrzeuge an.

Diese beiden Carsharing-Anbieter geben ihren Kundinnen und Kunden auch die Möglichkeit, mit den Fahrzeugen über die Grenze nach Deutschland (und viele weitere Länder) zu fahren und dabei immer noch vom Versicherungsschutz gedeckt zu sein. Der unter anderem in Hagenau ansässige Anbieter Mobilize Share hingegen würde im Fall einer Panne oder eines Unfalls in Deutschland der Nutzerin oder dem Nutzer die Rückführungskosten in Rechnung stellen.

Innenansicht eines Autos. Eine Person hält mit der einen Hand das Lenkrad und in der anderen ein Handy mit einer geöffneten Carsharing-App.

Welche Rechte gelten beim Carsharing?

Es gibt nationale Bestimmungen, die für alle Betreiberunternehmen verbindlich sind, aber auch Regelungen, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (CGU auf Französisch) sollten vor Vertragsschluss unbedingt aufmerksam gelesen werden.

Manche Anbieter verlangen einen Aufpreis für Fahranfängerinnen und -anfänger. Kraftstoff kann im Mietpreis inbegriffen sein oder als Pauschale abgerechnet werden.

FAQ zum Thema Carsharing