Zahlungsmethoden im Internet: Welche Zahlungsmethoden sind sicher?

  Aktualisiert am  18 March 2026

Es gibt viele verschiedene Zahlungsmethoden im Internet. Dabei sollten sich Verbraucher im Klaren sein, dass es sichere und weniger sichere Zahlmethoden gibt.

Orientieren können sich Verbraucherinnen und Verbraucher am Grundsatz: „Erst die Ware, dann das Geld“.

Welche Zahlungsmethoden im Internet sind sicher?

Per Rechnung kauft man vielleicht nicht am bequemsten ein. Diese zählt aber zu den sichersten Zahlungsmethoden im Internet.

Wenn die Möglichkeit der Rechnung von Onlinehändlerinnen und -händlern nicht angeboten wird, sind Lastschrift und Kreditkarte ebenfalls sichere Zahlungsmethoden im Internet.

Vorausgesetzt es besteht eine sichere Internetverbindung.

Das bedeutet: Eine Verbindung, die vor Viren und Ähnlichem geschützt ist. Am heimischen PC ist das in der Regel der Fall. Ein weiteres Indiz für eine sichere Verbindung ist das Schlosssymbol vor der URL oben in der Adresszeile.

Eine Frau kauft online ein; vor ihr steht ein kleiner Einkaufswagen mit Paketen
Eine Frau kauft online ein; vor ihr steht ein kleiner Einkaufswagen mit Paketen.

Tipps für sicheres Bezahlen im Internet

Wer häufig im Internet einkauft oder Flüge und Hotels über das Internet bucht, sollte auf einige Sicherheitsmaßnahmen achten, damit es am Ende zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Tipps für sicheres Bezahlen im Internet

  • Sicheres Passwort für alle Accounts wählen (ab 12 Zeichen, Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen).
  • Eigene Software und Apps auf dem neuesten Stand halten.
  • Keine sensiblen Daten wie Kreditkarteninformationen über öffentliche Netzwerke verschicken und nur eigene Endgerät verwenden.
  • Zahlungen nur über eine technisch sichere Internetseite. Diese Seiten erkennt man am Vorhängeschloss-Symbol sowie am “s” in https:// in der Browserzeile.
  • Seriosität des Unternehmens überprüfen. Gibt es ein Impressum auf der Seite, wie sind die Bewertungen im Internet, sind die Preise zu günstig, um wahr zu sein?
  • Regelmäßig das eigene Konto überprüfen.

Regeln fürs Online-Shopping und Online-Banking

Die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2-Richtlinie – Payment Service Directive 2) soll das Bezahlen im Internet bequemer und sicherer machen, den Verbraucherschutz stärken und den Wettbewerb steigern.

Die Richtlinie wurde in zwei Stufen umgesetzt. Die erste Stufe der Umsetzung erfolgte im Januar 2018, die zweite Stufe im September 2019.

Ziel ist es, die Sicherheit für Verbraucherinnen, Verbraucher, Bankkunden und Bankkundinnen weiter zu verbessern und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Banken und Zahlungsdienstleistern zu erleichtern.

Die Zahlungsdienste-Richtlinie regelt die Nutzung von Zahlungsdienstleistern und Kontoinformationsdiensten. Banken und auch Drittanbieter müssen in einem streng von der Zahlungsdienste-Richtlinie geregeltem Rahmen, Zugang zum Konto der Kundinnen und Kunden gewähren.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn beim Einkauf im Internet die Überweisung nicht über das Log-in beim Online-Banking vorgenommen wird, sondern über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst abgewickelt wird.

Bei der Nutzung eines Kontoinformationsdienstes haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich für alle Zahlungskonten, die bei verschiedenen Banken bestehen, Kontostände und Umsätze anzeigen zu lassen.

Allerdings wird diesen Anbietern der Zugang zum Kunden-Konto nur gewährt, wenn explizit zustimmt und den Zugriff erlaubt wurde

Kontaktlos bezahlen

In Sekundenschnelle bezahlen – das geht dank der Funktechnik NFC. Die Abkürzung steht für Near Field Communication.

Übersetzt bedeutet das „Nahfeld-Kommunikation“. Das funktioniert mit vielen Giro- oder Kreditkarten, aber auch mit dem Handy.

Als kontaktloses Bezahlen bezeichnet man in erster Linie ein Bezahlverfahren mit Girocard oder Kreditkarte ohne, dass diese in ein Lesegerät eingesteckt wird.

Kundinnen und Kunden halten die Karte nur vor das Lesegerät an der Ladenkasse, und nur wenige Sekunden später ist die Rechnung beglichen.

Kontaktloses Bezahlen funktioniert mit Girocards und Kreditkarten, die mit einem sichtbaren Mikrochip und einer unsichtbaren Funkantenne ausgestattet sind. Die Karte und das Lesegerät kommunizieren mittels NFC-Technik miteinander.

Beim Bezahlen wird die Karte in einer Entfernung von höchstens vier Zentimetern an das Lesegerät gehalten. Dann werden die zum Bezahlen nötigen Daten, wie Kartennummer, Gültigkeitsdatum und Betrag, ausgetauscht. Das Kunden-Konto wird belastet und der Betrag dem Unternehmen gutgeschrieben.

Was gilt bei Zahlungsverzug?

Bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, kommt es immer wieder vor, dass die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, dass an der gelieferten Ware Mängel auftreten oder dass eine Lieferung oder Zahlung überhaupt geleistet wird.

In einer solchen Situation ist es wichtig, seine Rechte gegenüber des Unternehmens zu kennen, um schnell reagieren und weitere Schäden vermeiden zu können. Zunächst muss festgestellt werden, ob die Zahlung tatsächlich verspätet ist. Voraussetzung ist, dass die Lieferung nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien fällig ist, d. h. die Verkäuferin bzw. der Verkäufer muss schon berechtigt sein, die Zahlung zu verlangen. Sofern vertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde oder nach den Umständen des Vertrages üblich ist, hat die Käuferin bzw. der Käufer nach § 271 BGB sofort zu zahlen. Wurde ein Zahlungstermin von den Parteien festgelegt, so ist die Leistung der Käuferin bzw. des Käufers verspätet, wenn der Termin nicht eingehalten wurde.

Dies gilt auch, wenn sich der Zahlungstermin aufgrund eines Ereignisses kalendermäßig berechnen lässt (z. B. Zahlung innerhalb von drei Wochen nach Lieferung). In diesem Fall geraten Käuferinnen und Käufer mit Verstreichen dieses Termins automatisch in Verzug.

Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, so haben Käuferinnen und Käufer spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder nach Fälligkeit und Zugang der Gegenleistung zu leisten. Anderenfalls geraten sie in Verzug. Sind die Käuferinnen und Käufer Verbraucher, so gilt dies aber nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Wurde kein Zahlungstermin bestimmt, so kann das Unternehmen nach Fälligkeit der Zahlung durch eine Mahnung den Verzug der Käuferin bzw. des Käufers herbeiführen. Während des Verzuges wird die geschuldete Geldsumme als Verzugsschaden verzinst. Der Zinssatz hierfür beträgt nach § 288 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist Schwankungen unterworfen und ändert sich halbjährlich. Die Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes können Sie bei der Bundesbank abrufen.

Daneben besteht bei einer fehlenden Zahlung für Verkäuferinnen und Verkäufer die Möglichkeit, nach Fälligkeit der Zahlung und einer erfolglosen Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann für Verkäuferinnen und Verkäufer interessant sein, wenn die Käuferin bzw. der Käufer zur Vorkasse verpflichtet war.

Hinweis: Für die Berechnung der Verzugszinsen gibt es verschiedene Online-Rechner.

Ist eine Vertragspartei, die nicht Verbraucherin oder Verbraucher ist, in Verzug, so kann nach § 288 Absatz 5 BGB auch eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro verlangt werden.

Bezahlung mit Gutscheinkarten

Mit Gutscheinkarten kann man einkaufen, ohne Bankdaten oder andere persönliche Informationen anzugeben. Die Gutscheinkarten gibt es vor allem für Musik, Spiele, Apps oder Filme oder für bestimmte Geschäfte. Man muss keine zusätzlichen Kreditkartendaten oder Ähnliches über Internetseiten eingeben. Stattdessen wird einfach der Code von der Karte abgetippt, und man kann für den auf dem Gutschein angegebenen Betrag einkaufen.

Beliebt sind die Karten vor allem als Geschenk oder als Kreditkarten-Alternative. Kinder und Jugendliche haben damit zum Beispiel eine bessere Kontrolle über ihre Ausgaben.

Gut zu wissen:

Da Gutscheine anonym eingelöst werden können, werden diese oft von Betrügerinnen und Betrügern als Zahlungsmethode verlangt, z. B. bei Opfern von sogenannter Ransomsoftware. Dabei handelt es sich um Schadsoftware. Für die Entfernung der Software und Freigabe von Daten wird ein Lösegeld (englisch Ransom) verlangt.

Mehrwertsteuer beim innergemeinschaftlichen Online-Handel

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