Individuelle Rechtsdurchsetzung: Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen und Privatpersonen?

  Aktualisiert am  19 March 2026

Eine außergerichtliche Streitbeilegung lässt sich oft mithilfe von Schlichtung erzielen. Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle haben den Vorteil, dass sie für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos sind und die Verjährung gehemmt wird. 

Wenn das Schlichtungsverfahren nicht zum Ziel führt, kann man im Anschluss daran immer noch gerichtlich tätig werden. Beispiele dafür: Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland, das Europäische Mahnverfahren, das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (SmallCaims).

Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen als Privatperson oder Unternehmen im Rahmen der individuellen Rechtsdurchsetzung zur Verfügung stehen.

Das deutsche Mahnverfahren

Kennen Sie das? Auf Ihre Online-Bestellung hin wird die Ware nicht geliefert und auch nach Widerruf wird Ihnen der bereits gezahlte Betrag nicht erstattet.

Immer dann, wenn Ihnen eine Geldforderung zusteht und Sie außergerichtlich nicht mehr weiterkommen, können Sie per gerichtlichem Mahnverfahren einen Geldbetrag fordern, ohne gleich einen Prozess führen zu müssen.

Es kann sich lohnen, bei Zahlungsverzug ein gerichtliches Mahnverfahren zu erwägen.

Paragraphenzeichen steht vor Tastatur
Auch bei kleineren Streitwerten gibt es rechtliche Wege zur Durchsetzung von Forderungen. Foto: Adobe Stock

Schnell an sein Geld kommen: das gerichtliche Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist eine gute Alternative zu einem Gerichtsverfahren.

Wichtige Voraussetzung: Sie fordern von der Antragsgegnerin oder dem Antragsgegner die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in Euro.

Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Mahnverfahren schneller, kostengünstiger und einfacher.

Im Mahnverfahren brauchen Sie beispielsweise keine Anwältin und keinen Anwalt. Der Antrag muss nicht begründet werden. Und die Mindestgebühr beträgt bei einem Streitwert bis 500 Euro nur 38 Euro (zum Kostenrechner des Mahnverfahrens).

Gewinnen Sie das Verfahren, muss die Gegenseite auch diese Gebühr zurückzahlen.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen sogenannten vollstreckbaren Titel.

Damit können Sie einen Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzier beauftragen, der das Geld für Sie eintreibt.

FAQ: Häufige Fragen zum Mahnverfahren

Was gilt in grenzüberschreitenden Fällen?

Ist Ihre Vertragspartnerin oder Ihr Vertragspartner in einem anderen Land der EU ansässig? Dann können Sie Ihre Rechte mithilfe des Europäischen Mahnverfahrens oder des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (European Small Claims Procedure) gerichtlich geltend machen.

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