Abmahnung gegen Naked Underwear: Kein Geld zurück bei Widerruf – erneuter Verstoß festgestellt
Der französische Online-Shop „Naked Underwear“ verweigerte Kundinnen und Kunden bei der Rückgabe bestellter Ware systematisch die Rückzahlung des Kaufpreises und bot stattdessen ausschließlich Gutschriften an. Aus Sicht des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) stellt dies einen klaren Verstoß gegen das europäische Widerrufsrecht dar. Wir haben das Unternehmen abgemahnt – und mussten später aufgrund erneuter Verstöße auch eine Vertragsstrafe geltend machen.
Der Fall
Ausgangspunkt war der Fall einer Verbraucherin aus Deutschland, die Damenunterwäsche im Wert von 1400 Euro bestellt hatte – darunter Dessous-Sets und Nachtwäsche. Die gelieferte Ware entsprach nicht ihren Erwartungen. Sie entschied sich, den Kauf innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 14 Tage zu widerrufen.
Doch „Naked Underwear“ bot lediglich zwei Gutschrift-Optionen für künftige Einkäufe an:
- 70 % Gutschrift, wenn die Kundin die Ware behält
- 100 % Gutschrift, wenn sie die Artikel originalverpackt zurücksendet
Eine Rückerstattung des Kaufpreises wurde grundsätzlich abgelehnt. Das Unternehmen verwies auf seine Rückgaberichtlinien und eine französische Regelung, wonach Unterwäsche aus hygienischen Gründen vom Widerruf ausgeschlossen sei.
Unsere rechtliche Einschätzung
Nach EU-Recht ist ein Ausschluss des Widerrufsrechts nur bei versiegelten Hygieneartikeln zulässig – und auch nur dann, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und eine Reinigung nicht zumutbar ist.
Im Fall von „Naked Underwear“ war das nicht gegeben: Die Artikel wurden unversiegelt geliefert – lediglich in Stoffbeuteln verpackt, gesammelt in einem Versandkarton. Trotzdem verweigert der Shop pauschal das Widerrufsrecht – unabhängig vom Zustand der Ware.
Aus Sicht des ZEV verstößt diese Geschäftspraxis gegen geltendes Verbraucherrecht. Zudem lagen uns weitere Beschwerden gegen „Naked Underwear“vor. Betroffen sind vermutlich zahlreiche Kundinnen und Kunden in Europa.
Was das ZEV unternommen hat
Das ZEV mahnte das Unternehmen ab und forderte es auf, die rechtswidrige Praxis einzustellen. „Naked Underwear“ gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und passte seine Rückgaberichtlinien an.
Kurz darauf erhielt das ZEV jedoch erneut Beschwerden:
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Widerrufsrecht ausüben und die Rücksendeadresse erfragen wollten, erhielten stattdessen erneut nur Alternativen zum Widerruf – etwa eine Gutschrift anstelle einer Rückzahlung.
Aus Sicht des ZEV stellte dies einen erneuten Verstoß gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung dar.
Das ZEV machte daraufhin eine fünfstellige Vertragsstrafe geltend und forderte „Naked Underwear“ zur Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung auf.
Das Unternehmen zahlte die Vertragsstrafe und gab erneut eine Erklärung ab, künftig rechtskonform zu handeln.
Wie es weitergeht
Das ZEV wird die weitere Praxis des Unternehmens sorgfältig beobachten und prüfen, ob die zugesagten Änderungen tatsächlich umgesetzt werden.
Sollten erneut systematische Verstöße auftreten, behält sich das ZEV vor, eine weitere (höhere) Vertragsstrafe zu verlangen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten.
Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht – etwa bei der Rückgabe von Online-Bestellungen oder bei verweigertem Widerrufsrecht? Dann schreiben Sie uns.
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