Fahrradfahren in Frankreich

  Aktualisiert am  24 February 2026

Es muss ja nicht gleich die Tour de France sein, aber vielleicht die Bio.Velo.Route zwischen Stuttgart und Straßburg. Eine Fahrradtour durch Frankreich ist nicht nur ein schöner Ausflug für Bewohnerinnen und Bewohner der deutsch-französischen Grenzregion. Auch eine Anreise per Zug und dem eigenen Fahrrad im Gepäck ermöglicht es, das Nachbarland einmal anders zu entdecken als von der Autobahn aus.

Viele Verkehrsregeln und auch die vorgeschriebene Ausrüstung sind mehr oder weniger die gleichen in Deutschland und Frankreich. Doch Radfahrerinnen und Radfahrer sollten dennoch wissen, was genau erlaubt ist und was nicht. Denn Verstöße werden in beiden Ländern mit einem Bußgeld bestraft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kopfhörer und Telefonieren sind beim Radfahren verboten – auch mit Freisprecheinrichtung.

  • Helmpflicht besteht für Kinder unter 12 Jahren (auch im Kindersitz oder Anhänger).

  • Warnweste ist nachts und bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht.

  • Mindestüberholabstand: 1 m innerorts, 1,5 m außerorts.

  • Verstöße (z. B. Rotlicht, Handy, Alkohol) werden meist mit 35 € bis 135 € Bußgeld geahndet.

Die drei wichtigsten Unterschiede

1. Musik hören und telefonieren

Beides ist in Frankreich beim Radfahren verboten. In Deutschland darf man Musik hören oder telefonieren, solange man das Verkehrsgeschehen um einen herum noch problemlos wahrnehmen kann und zum Telefonieren eine Freisprecheinrichtung benutzt.

Das sieht man in Frankreich anders. Auch leise Musik oder ein Telefongespräch wirken sich negativ auf die Reaktionszeit aus und begünstigen somit Unfälle. Diese Regel kann auch nicht mit Knochenschall-Kopfhörern umgangen werden. Sobald ein Gerät in der Nähe der Ohren Geräusche abspielen kann, ist es verboten. Auch wenn die Ohren selbst frei bleiben.

Foto eines blau-weißen Fahrradhelms.

2. Fahrradhelm

Die Empfehlungen von Seiten der Gesetzgebung, Medizin und Unfallforschung sind eindeutig: Beim Radfahren immer einen Helm tragen! Und in Deutschland ist dies auch tatsächlich nur eine Empfehlung. Bei einem Unfall kann es höchstens weniger Schadenersatz geben, wenn die Verletzungen durch einen Helm weniger schlimm ausgefallen wären.

In Frankreich schreibt man den meisten Radfahrerinnen und Radfahrern auch nicht vor, ob sie einen Helm tragen müssen. Nur für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss befestigt sein und die erwachsene Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass das Kind den Helm ordnungsgemäß trägt. Diese Regel gilt sowohl für Kinder, die selbst fahren als auch für Kinder im Kindersitz, Anhänger oder auf dem Lastenrad.

3. Warnweste

In Frankreich müssen Fahrradfahrende nachts und auch tagsüber, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind, außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen.

Ausrüstung

Kindersitz auf dem Fahrrad

In Frankreich, wie auch in Deutschland, dürfen Kindersitze vorne oder hinten auf dem Fahrrad angebracht werden. Ganz wichtig: Kinder bis 5 Jahren müssen in einem Kindersitz mit einem Rückhaltesystem transportiert werden, also angegurtet sein. Dies gilt auch für den Transport mit Anhänger oder auf dem Lastenrad.

In jedem Fall muss das Kind auch einen Fahrradhelm tragen. Denn wie oben beschrieben gilt in Frankreich eine Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren. In Deutschland ist dies nur eine Empfehlung.

Licht, Klingel, Bremsen

Beim Licht gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich. Das Fahrrad muss vorne und hinten ein Licht haben.

Auch die Klingel gehört in beiden Ländern zur Pflichtausrüstung.

Das Fahrrad muss über funktionstüchtige Bremsen am Vorder- und am Hinterrad verfügen.

Verkehrsregeln

Verkehrsschilder

Übersicht mit den unterschiedlichen Schildern für Fahrradfahrende in Frankreich.

Bußgelder

Wie alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen auch Radfahrende sich an die Verkehrsregeln halten oder sie riskieren ein Bußgeld.

In Frankreich handelt es sich bei diesem Bußgeld in den meisten Fällen um einen Pauschalbetrag. Hier ein paar Beispiele für Bußgelder in Frankreich:

  • Fehlende Beleuchtung: 11€
  • Keine Warnweste nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen: 35€
  • Mit mehr als zwei Personen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren: 35€
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit*: 35€
  • Fahren auf dem Bürgersteig in geschlossenen Ortschaften: 135€
  • Telefon in der Hand halten oder Kopfhörer tragen: 135€
  • Wartende Fahrzeuge rechts überholen: 135€
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (zwischen 0,25 und 0,4 mg/l Atemluft): 135€
  • Geschwindigkeit, die den Umständen nicht angemessen ist*: 135€

*Der Unterschied zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung (35€) und nicht den Umständen angepasster Geschwindigkeit (135€) besteht darin, dass sich die Radfahrerin oder der Radfahrer im zweiten Fall an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten kann, aber absichtlich ein Risiko ignoriert: Begegnung mit Fußgängerinnen oder Fußgängern, Kurven usw.